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Jugendordnung
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Jugendordnung des TSV Kupferzell als PDF zum Download

Jugendordnung des
TSV Kupferzell 1897 e. V.

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig
und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
bilden die Vereinsjugend im TSV Kupferzell 1897 e. V..

§ 2 Aufgaben und Ziele


Die Jugendarbeit im TSV Kupferzell 1897 e. V. findet in den Abteilungen und
auf Gesamtvereinsebene statt. Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung und Integration
junger Menschen bei. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement
angeregt sowie die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert
werden. Bei allen Aktivitäten sollen die Jugendlichen gemäß ihres Entwicklungsstandes
bei der Planung und Durchführung beteiligt werden. 

§ 3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:
• die Jugendvollversammlung
• der Jugendausschuss
• der Jugendvorstand

§ 4 Jugendvollversammlung

4.1. Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie findet
jährlich mindestens einmal statt. Zu ihr ist mindestens zwei Wochen vorher
durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Kupferzell einzuladen.
4.2. Die Jugendvollversammlung hat folgende Aufgaben:
• Bericht des Jugendvorstandes
• Kassenbericht
• Entlastung der Mitglieder des Jugendvorstandes und der durch die Jugendvollversammlung
gewählten Mitglieder des Jugendausschusses
• Wahl der Mitglieder des Jugendvorstandes
• Diskussion und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
4.3 Wahlperiode und Wahlverfahren
Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden auf ein Jahr gewählt. Gewählt ist, wer
die einfache Stimmenmehrheit erhält. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.
4.4 Stimm- und Wahlberechtigung
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Vereinsjugend gemäß § 1
dieser Jugendordnung, soweit sie das 10. Lebensjahr vollendet haben. Jedes
anwesende stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
4.5 Anträge
Anträge an die Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern, allen Organen, Abteilungen und vom Vorstandes des Hauptvereins
der Vereinsjugend gestellt werden.

§ 5 Jugendausschuss

5.1. Dem Jugendausschuss gehören an:
• die Mitglieder des Jugendvorstandes
• der/die Abteilungsjugendleiter/in
• bis zu fünf weitere Mitglieder
5.2. Die Aufgaben des Jugendausschusses sind
• Nachberufung ausgeschiedener Mitglieder des Jugendvorstandes bis zur
nächsten Jugendvollversammlung
• Wahl eines Kassiers und eines Schriftführers aus den Mitgliedern des Jugendausschusses
• Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit
einschließlich der Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Gesamtverein
• Umsetzung von Beschlüssen der Jugendvollversammlung
• Planung von Aktivitäten der Vereinsjugend
• Koordination der Jugendarbeit in den Abteilungen
• Planung und Durchführung des Kinderfaschings, der Kinderweihnachtsfeier
bzw. des Weihnachtskinos und weiteren Veranstaltungen
• Gewinnung von weiteren Mitarbeitern für die Jugendarbeit.

§ 6 Jugendvorstand

6.1. Dem Jugendvorstand gehören an:
• der Vereinsjugendleiter/die Vereinsjugendleiterin
• der/die Stellvertreter/in des Vereinsjugendleiters/leiterin
• Vereinsjugendsprecherin
• Vereinsjugendsprecher
Der Vereinsjugendsprecher/die Vereinsjugendsprecherin dürfen bei ihrer Wahl
das 23. Lebensjahr nicht vollendet haben.
6.2 Der Jugendvorstand hat folgende Aufgaben:
• Führen der Geschäfte des Jugendausschusses zwischen dessen Sitzungen
• Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Jugendausschusses
• Bearbeiten von Konzepten und Vorlagen für den Jugendausschuss
• Beantragung von Zuschüssen für die Vereinsjugendarbeit bei übergeordneten
Stellen wie „Württembergische Sportjugend“, „Sportkreis Hohenlohe“, „Kreisjugendring“
und anderen maßgeblichen Stellen, die Zuschüsse für Jugendarbeit
gewähren.
• Sicherstellung der Qualifizierung der Jugendmitarbeiter/
Jugendmitarbeiterinnen durch Bekanntgabe von Weiterbildungsmaßnahmen
und Planung derselben.
• Sicherstellung des Informationsflusses an die Vereinsjugendmitarbeiter/
Vereinsjugendmitarbeiterinnen
• Vertretung und Repräsentation der Vereinsjugend nach innen und außen.
6.3 Die Arbeitsweise des Jugendvorstandes:
• Der Jugendleiter/die Jugendleiterin leitet die Sitzungen des Jugendvorstandes
und des Jugendausschusses und lädt dazu ein. Die Sitzungen finden nach
Bedarf statt. Über alle Sitzungen ist ein Protokoll zu führen. Die Protokolle
können jederzeit vom Vorstand des Hauptvereins eingesehen werden.
• Bei Bedarf können zu den Sitzungen des Jugendvorstandes und des Jugendausschusses
zur Beratung zusätzlich weitere Personen eingeladen werden.

§ 7 Vertretung der Vereinsjugend im Gesamtverein

Der Vereinsjugendleiter/die Vereinsjugendleiterin bzw. dessen/deren Stellvertreter/
Stellvertreterin vertritt die Vereinsjugend mit Sitz und Stimme im Gesamtausschuss.

§ 8 Jugendkasse

Die Jugendkasse wird vom Jugendkassier geführt.
Sie ist Teil des Vereinsvermögens des TSV Kupferzell 1897 e. V. und ist zum Jahresende
mit der Kasse des Gesamtvereins abzustimmen.
Die Vereinsjugend wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit den ihr direkt
zufließenden öffentlichen Jugendfördermitteln unter Beachtung der geltenden
steuerlichen Vorschriften.
Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische
Maßnahmen.
Die Jugendkasse ist jährlich mindestens einmal von den vom Gesamtverein gewählten
Kassenprüfern zu prüfen.

§ 9 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom
Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen.
Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der
Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft, der den Vereinsausschuss über die
Änderungen informiert.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Vereinssatzung des TSV Kupferzell 1897
e. V.

Der Jugendvorstand untersteht der Weisung des Vereinsvorstandes.